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   VGH Bayern, 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055   

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https://dejure.org/2021,220
VGH Bayern, 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055 (https://dejure.org/2021,220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055 (https://dejure.org/2021,220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 12 ZB 20.3055 (https://dejure.org/2021,220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Ablehnung von Wohngeld

  • rewis.io

    Einkommen, Bewilligung, Arbeitslosengeld, Lebensunterhalt, Berufung, Kindergeld, Wohngeld, Zulassung, Sozialleistung, Aufhebung, Beweislast, Heizkosten, Darlehen, Form, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, angefochtene Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag einer mit ihrem Sohn zusammenwohnende Klägerin auf Gewährung von Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 9 C 03.1051
    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055
    Nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast ist dann der Wohngeldantrag abzulehnen, d.h. die Nichtaufklärbarkeit der für die Bewilligung erheblichen Umstände geht zulasten desjenigen, der die Sozialleistung begehrt (vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann, WoGG, Stand: April 2017, § 15 Rn. 31 ff.; siehe auch BayVGH, B.v. 20.5.2003 - 9 C 03.1051 - juris, Rn. 16; VG München, B.v. 6.10.2008 - M 22 K0 08.1795 - juris, Rn. 20).
  • VG München, 06.10.2008 - M 22 K0 08.1795

    Erfolgloser Prozesskostenhilfe-Antrag; Plausibilität der Einkommensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055
    Nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast ist dann der Wohngeldantrag abzulehnen, d.h. die Nichtaufklärbarkeit der für die Bewilligung erheblichen Umstände geht zulasten desjenigen, der die Sozialleistung begehrt (vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann, WoGG, Stand: April 2017, § 15 Rn. 31 ff.; siehe auch BayVGH, B.v. 20.5.2003 - 9 C 03.1051 - juris, Rn. 16; VG München, B.v. 6.10.2008 - M 22 K0 08.1795 - juris, Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.2661

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Überbrückungshilfe III

    4.4 Eine Divergenz des Urteils des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Frage, ob Zuwendungsgeber oder Dritte, derer sie sich bedienen, in Zuwendungsverfahren eine über eine Plausibilisierung hinausgehende Prüfung durchführen müssen, zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2021 (12 ZB 20.3055 - juris Rn. 3) liegt ebenfalls nicht vor.
  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 3 D 1/21

    Wohngeld; Mietvertrag unter Verwandten; kein Nachweis tatsächlich getätigter

    Insoweit trifft den Kläger als Hilfesuchenden die materielle Beweislast und dem folgend auch die Darlegungslast (BVerwG, Urt. v. 16. Januar 1974 a. a. O., und Urt. v. 2. Juni 1965 - V C 63/64 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urt. v. 20. Februar 1998 - 8 A 5181/95 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 12 ZB 20.3055 -, juris Rn. 3).
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